Mobilfunk-Wissen • Aktualisiert am 16.08.2026

Rufnummernmitnahme: So klappt der Wechsel zum neuen Anbieter reibungslos

Handynummer mitnehmen: Gesetzliche Fristen, Opt-In beim Altanbieter, kostenlose Portierung gem. Telekommunikationsgesetz (TKG) und Ablauf Schritt für Schritt.

Wer den Mobilfunk- oder Festnetzanbieter wechselt, möchte seine gewohnte Telefonnummer behalten. In Deutschland ist die Rufnummernmitnahme (MNP - Mobile Number Portability) gesetzlich geregelt und für Verbraucher denkbar einfach.

1. Gesetzlich garantiert: 0 € Portierungsgebühr

Früher verlangten Altanbieter oft bis zu 30 Euro Gebühr für die Freigabe der Rufnummer. Seit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (§ 59 TKG) ist die Rufnummernmitnahme für Verbraucher vollständig kostenlos. Kein Anbieter darf Ihnen für die Mitnahme etwas in Rechnung stellen.

2. Die beiden Portierungsarten

  • Portierung zum Vertragsende: Die Rufnummer wird nahtlos zum regulären Kündigungsdatum Ihres alten Vertrags auf den neuen Vertrag übertragen.
  • Vorzeitige Portierung (Opt-In während der Vertragslaufzeit): Sie können Ihre Rufnummer jederzeit vorzeitig aus einem bestehenden Vertrag herausportieren. Ihr alter Vertrag läuft dann mit einer neuen temporären Rufnummer bis zum regulären Ende weiter.

3. Schritt-für-Schritt-Ablauf beim Anbieterwechsel

  1. Opt-In setzen (nur bei vorzeitiger Mitnahme): Kontaktieren Sie Ihren aktuellen Anbieter und bitten Sie um die Freigabe der Rufnummer (Opt-In). Das Opt-In ist in der Regel 30 Tage lang gültig.
  2. Neuen Vertrag abschließen: Geben Sie bei der Bestellung des neuen Vertrags an, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen möchten.
  3. Datenabgleich sicherstellen: Name, Geburtsdatum und Anschrift müssen beim alten und neuen Anbieter exakt übereinstimmen, da die Portierungsanfrage sonst automatisiert abgelehnt wird.
  4. Portierungsdatum abwarten: Sie erhalten von Ihrem neuen Anbieter den genauen Umschalttermin per SMS oder E-Mail. Am Schalttag legen Sie einfach die neue SIM-Karte ein.
Frist nach Vertragsende: Auch nach Beendigung eines Vertrags haben Sie nach § 59 Abs. 5 TKG noch mindestens einen Monat lang das Recht, Ihre alte Rufnummer nachträglich zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.

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