Unerwünschte Telefonwerbung (sog. Cold Calling) ist in Deutschland nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegenüber Verbrauchern streng verboten, es sei denn, Sie haben vor dem Anruf ausdrücklich und nachweisbar eingewilligt.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Trotz hoher Bußgelder von bis zu 300.000 Euro, die von der Bundesnetzagentur verhängt werden können, versuchen dubiose Callcenter immer wieder, Verträge für Strom- und Gastarife, Zeitschriftenabonnements oder angebliche Lottogemeinschaften am Telefon abzuschließen.
So verhalten Sie sich bei Werbeanrufen richtig
- Keine persönlichen Daten nennen: Bestätigen Sie weder Ihre IBAN noch Zählernummern oder Geburtsdaten.
- Vermeiden Sie das Wort „Ja“: Betrüger schneiden Tonbandaufnahmen oft so zusammen, dass ein scheinbarer Vertragsabschluss entsteht. Antworten Sie stattdessen mit „Ich habe kein Interesse“ oder „Das ist nicht korrekt“.
- Notizen machen: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, die angezeigte Rufnummer sowie den Namen des Anrufers und das angebliche Unternehmen.
- Einfach auflegen: Sie sind nicht verpflichtet, dem Anrufer zuzuhören.
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen
Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten lassen und empfindliche Geldbußen verhängen. Auf der Website der Bundesnetzagentur (bnetza.de) steht hierfür ein Online-Formular für Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung zur Verfügung.